Weihnachtsmarkt in Neuhofen
Auch am 2. Adventswochenende findet der Weihnachtsmarkt. Es gilt die 2G-Regelung mit dauerhafter Maskenpflicht:
- Besucher müssen entweder vollständig geimpft sein oder als genesen gelten.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen
- Für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gilt 3G. Bei Schülern sind aufgrund der regelmäßigen Tests zum Schulbesuch keine zusätzlichen Tests notwendig. Als Nachweis gilt der Schülerausweis.
- Personen, die sich nachweislich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, dürfen mit zertifizierten Negativtest, der nicht älter als 48 Stunden ist, teilnehmen. Beide Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden.
- Es besteht Maskenpflicht, außer beim Verzehr von Speisen und Getränken.
Stand: 01.12.2021